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Urlaubs- und Verhinderungs­pflege Wichtiges im Überblick

Es ist ausgeschlossen, in der häuslichen Pflege von Angehörigen, rund um die Uhr, Tag für Tag, anwesend zu sein. Denn auch Pflegende haben selbst mal einen Arzt- oder Krankenhaustermin, sind durch eine Geschäftsreise gebunden oder wollen zur Erholung in den Urlaub.

Damit die zu pflegende Person trotz der Verhinderung des Pflegenden optimal versorgt wird, können Sie die sogenannte Urlaubs- und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und müssen sich keine Sorgen um die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen machen. Wir übernehmen Ihre Aufgaben mit Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen im Rahmen der Urlaubspflege.

Dabei ist es unserem Pflegedienst egal, ob Sie für zwei Wochen oder nur an einem Tag verhindert sind. Die Verhinderungspflege können Sie auch nur stundenweise in Anspruch nehmen. Wir wissen, das Pflegen von Angehörigen kann teilweise sehr anstrengend sein. Also gönnen Sie sich mit gutem Gewissen eine Auszeit und profitieren Sie von unserem Service.

Konzept und Abrechnung  von Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege

Es ist ausgeschlossen, in der häuslichen Pflege von Angehörigen, rund um die Uhr, Tag für Tag, anwesend zu sein. Denn auch Pflegende haben selbst mal einen Arzt- oder Krankenhaustermin, sind durch eine Geschäftsreise gebunden oder wollen zur Erholung in den Urlaub.

Damit die zu pflegende Person trotz der Verhinderung des Pflegenden optimal versorgt wird, können Sie die sogenannte Urlaubs- und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und müssen sich keine Sorgen um die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen machen. Wir übernehmen Ihre Aufgaben mit Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen im Rahmen der Urlaubspflege.

Dabei ist es unserem Pflegedienst egal, ob Sie für zwei Wochen oder nur an einem Tag verhindert sind. Die Verhinderungspflege können Sie auch nur stundenweise in Anspruch nehmen. Wir wissen, das Pflegen von Angehörigen kann teilweise sehr anstrengend sein. Also gönnen Sie sich mit gutem Gewissen eine Auszeit und profitieren Sie von unserem Service.

Leistungen sind die Kosten für Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung durch anerkannte Pflegefachkräfte. Außerdem die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Als Privatperson können Sie Ihren Verdienstausfall oder die Fahrtkosten geltend machen. Zwecks Kostenerstattung gelten folgende Mindestvoraussetzung: Die pflegebedürftige Person ist zumindest in Pflegestufe zwei eingestuft und wurde von der Hauptpflegeperson wenigstens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt. Und die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Themenbereich? Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!

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